Straßenreinigungsgebühren: Bescheide gestoppt
Sobald die neue Satzung verabschiedet worden ist, sollen die bezahlten gegen die neuen Beiträge verrechnet werden.
2. Mai 2026
Jörg Frenzel

Friederich Claudia
Erste Stadträtin Claudia Friederich erläuterte die Pläne zur neuen Gebührensatzung. Foto: Archiv
Drei Nachrichten zum Thema Straßenreinigungsgebühren, zuerst die gute: Die Dauer-Bescheide sind ab Mai gestoppt, die Stadt zieht zunächst wegen ihrer vor Gericht gescheiterten Satzung kein Geld mehr von den Bürgerinnen und Bürgern ein. Jetzt die schlechte: Die Stadt zahlt an jene Personen zurück, die gegen ihre Bescheide geklagt haben. Das sind 29 von zirka 6000 Zahlungspflichtigen. Und nun eine halb-gute: Das Geld der 6000 ist nicht weg, es ist nur woanders, nämlich bei der Stadt, und es gibt die Chance, etwas davon zurückzubekommen.
Aber wie Erste Stadträtin Claudia Friederich im Rahmen der Ratsversammlung berichtete, werde dies erst nach Inkraft-Treten einer neuen Satzung erfolgen können. Dann wird rückwirkend zum 1. Juli 2023 abgerechnet. Alte Überzahlungen werden nach der neuen Satzung dann auf die neue Gebührenhöhe angerechnet.
„Zu aufwändig“, die 6000 Alt-Fälle rückabzuwickeln
Nach Angaben der Verwaltung sei es derzeit extrem aufwändig und faktisch unmöglich, die 6000 „Alt-Fälle“ rückabzuwickeln, um dann nach neuer Satzung neue Rechnungen aufzumachen und Geld einzufordern. Genau das hatte sich der Anwalt Jürgen Schnabel gewünscht, der seinerzeit das Normenkontrollverfahren „Gebührensatzung“ vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen die Stadt gewonnen hatte.
Wie bei anderen Tagesordnungspunkten, bei denen es Kritik an mangelnder Geschwindigkeit des städtischen Verwaltungshandelns gab, wies Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto darauf hin, dass ihr Rathaus-Team nur zu 80 Prozent komplett sei und einfach Personal fehle.
Grüne stellen Anträge für gerichtsfeste Satzung
Grüne- und SPD-Ehrenamtler wollen den Profis aus der Verwaltung helfen, ihren Job in Zukunft gerichtsfest zu erledigen. Sie hoffen auf ein weniger anfälliges Berechnungsmodell. Die Grünen stellten in einem Antrag dazu mehrere anregende Fragen an die Verwaltung:
- Wird derzeit geprüft, ob alternative Modelle – wie ein Quadratwurzelmaßstab oder ein modifiziertes Frontmetermodell – geeigneter wären, die Gebührenverteilung nicht nur rechtssicher, sondern auch gleichheitsgerechter, transparenter und typisierender auszugestalten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche strukturellen Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei der Umstellung auf alternative Modelle, wie die oben erwähnten quadratwurzelbasierten oder modifizierten Frontmetermodelle?
- Wie groß wäre der Verwaltungsaufwand (Zeit, Kosten) das bestehende Modell durch ein „neues System der Berechnung“ abzulösen?
Auch SPD-Ratsherr Wolfgang Rüdiger reichte am Abend der Ratsversammlung Fragen seiner Fraktion nach. Weil es zwischen den beiden Listen Überschneidungen gibt, will die Verwaltung sie später in einem Rutsch beantworten.







