Gebührensatzung für Straßenreinigung – harsche Kritik am Verfahren
Der vorm Oberverwaltungsgericht gegen die Stadt Wedel siegreiche Rechtsanwalt Jürgen Schnabel will, dass die Stadt die zu Unrecht erlassenen Gebührenbescheide aufhebt und Gelder an die Bürger zurückerstattet.
29. April 2026
Jörg Frenzel

Schnabel Jürgen Fisauli-Aalto Richtfest
Unterschiedlicher Meinung, aber im Gespräch: Rechtsanwalt Jürgen Schnabel und Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto trafen bei einem Richtfest aufeinander.
Der Konflikt läuft weiter: Jürgen Schnabel ist der Rechtsanwalt, der vor Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht, wie berichtet, die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Wedel zu Fall brachte. Morgen Abend sollen die Ratsmitglieder eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum weiteren Vorgehen in dieser Sache zur Kenntnis nehmen. Im Vorfeld äußerte Jurist Schnabel, der anstrebt, dass falsch erhobene Gebühren zurückgezahlt werden, erneut harsche Kritik an der Stadtverwaltung. Er wandte sich dazu mit einer Mail direkt an alle Ratsmitglieder. Das Schreiben liegt Wedel-Klartext vor.
„Eindruck massiver Verzögerung der Rückzahlungen“
In seiner Mail an „Sehr geehrte Damen und Herren des Rats der Stadt Wedel“ stellt der Jurist noch einmal heraus, dass sich die Bürgermeisterin nach dem Urteil seiner Ansicht nach fehlerhaft verhalten habe: „Noch am Tage der Verkündung des Urteils hat die Bürgermeisterin auf wedel.de wörtlich erklärt: Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht wird die Stadt nicht einlegen. Der Rechtsstreit betrifft ausschließlich landesrechtliche Vorschriften, die nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht revisibel sind. Diese Erklärung bedeutete in der praktischen Konsequenz, dass die Stadt einen Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Zwar nicht unmittelbar gegenüber dem Gericht, aber gegenüber der Öffentlichkeit. Die Erklärung gibt keinen Raum für Interpretationen. Dennoch hat die Verwaltungsspitze anschließend versucht, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, sie „prüfe“ noch, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen.(vgl. hierzu die Pressemitteilung der Stadt auf wedel.de. Die Erklärung der Bürgermeisterin vom 11.03. ist auf dieser Seite „verschwunden“.) Tatsächlich hat eine derartige Prüfung nicht stattgefunden. Die anderslautende Behauptung diente nach meinem Eindruck ausschließlich der massiven Verzögerung der Rückzahlung der rechtswidriger Weise eingezogenen Gebühren.“

Der 6. Senat des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes unter Vorsitz von Christine Nordmann (Mitte) hatte die Gebührenordnung der Stadt gekippt.
In Hinblick auf die neue Verwaltungsvorlage lautet Schnabels Vorwurf: „Leider ist festzustellen, dass die Verwaltung ihre Strategie der selektiven Darstellungen und Verbreitung von Halbwahrheiten fortsetzt.“ Zu diesem Schluss kommt der Rechtsanwalt bei der Äußerung der Verwaltung, sie sei zur Erhebnung von Straßenreinigungsgebühren „verpflichtet“. „…Vielmehr ergibt sich die Verpflichtung aus den haushaltsrechtlichen Einnahmegrundsätzen des § 76 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO). Danach hat die Gemeinde die erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen und nur „im Übrigen“ aus Steuern zu beschaffen. Aus dieser Vorschrift ergibt sich ein Vorrang von Entgelten (= z.B. Gebühren oder Beiträge) vor Steuern. Würde die Stadt Wedel auf Straßenreinigungsgebühren verzichten, würden die Kosten für die städtische Straßenreinigung (zwangsläufig) aus Steuern finanziert werden. Das verstieße gegen § 76 Abs. 2 Satz 1 GO….“, hatten die Rathausmitarbeitenden in der Vorlage formuliert.
Schnabel argumentierte: „Wenn diese Darstellung richtig wäre, hätte die Stadt keine Probleme bei anderen „kostenrechnenden Einrichtungen“ wie zum Beispiel Stadtbücherei, VHS, Musikschule, Badebucht, Reepschlägerhaus. Tatsächlich besteht bei allen genannten Einrichtungen eine gewaltige Finanzierungslücke, beim Reepschlägerhaus zahlt die Stadt sogar nun die Betriebskosten von – wie berichtet – 13.000,00 Euro bis zum Ablauf des Pachtvertrages im März 2027 ohne irgendeine Verpflichtung hierzu.“
„Rechtsfolgen nicht verinnerlicht“
Jürgen Schnabel weiter: „Völlig zu Recht stellt die Verwaltung am Ende der Mitteilungsvorlage heraus, dass es die Konsequenz aus dem Urteil sei, dass …“rechtmäßige Zustände hergestellt..“ werden müssen. Unmittelbar anschließend wird jedoch deutlich, dass die Verwaltung diese Rechtsfolgen tatsächlich nicht verinnerlicht hat. Sie schlägt vor, es bei den eklatant falschen Bescheiden bis Ende 2025 zu belassen und beklagt sich in diesem Zusammenhang über angeblich personelle Engpässe und die erhebliche Mehrarbeit bei rückwirkender Änderung aller Bescheide ab 01.07.2023. Das mag zwar sein. In der Konsequenz bedeutet dies jedoch, dass die Verwaltung meint: „Egal welchen rechtswidrigen Mist wir produzieren, mit dem wir den Bürger belasten, ändern wollen wir dies (möglicherweise) nur für die Zukunft, für die übrige Zeit weigern wir uns die rechtswidrig erhobenen Gebühren an die Bürger zurück zu zahlen“.
Jürgen Schnabel erklärte gegenüber Wedel-Klartext sein Ziel: „Meine Forderung ist im Kern, dass alle Bescheide ab 1. Juli 2023 aufgehoben werden und die Bürger die zu unrecht erhobenen Gebühren erstattet bekommen.“
Die Ratsversammlung beginnt am morgigen Donnerstag um 19 Uhr. Die Mitteilung zur Gebührensatzung läuft unter Top 10.







