Der Wedeler Friedhofsstreit

Regelmäßig wird Grabschmuck entfernt. Die Gründe fürs Handeln und die Verbotsschilder.

Published1. Juli 2026

AuthorMichael Rahn

Grabschmuck20260423_142814

Immer weniger Menschen wollen große Gräber pflegen – und bezahlen. Deshalb entscheidet sich die Mehrheit für kleine Grabstellen, in Wedel zum Beispiel gern in Gruppen um einen jungen Baum. Doch wie es auf diesem Grabfeld aussehen soll, darüber wird seit Jahren gestritten. Jüngst räumten die Friedhofsgärtner mal wieder alles ab, nachdem sie vorher große Warntafel aufgestellt hatten.

„Bei der Vielzahl auf unseren Friedhöfen angebotenen Grabarten sind für einige nur begrenzte individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vorgesehen“, sagt Werner Ballendat, Vorsitzender des Friedhofsausschusses der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde. Er betont: „Darauf werden die Interessenten bei den Grabauswahlgesprächen durch unsere Mitarbeiter besonders hingewiesen.“

„Ablage von Gestecken ist nicht gestattet“

Wenn sich beispielsweise für ein Urnengrab mit Gedenkstein entscheiden, ist in den Grab-Nutzungsverträgen zudem ausdrücklich vermerkt, dass “die Ablage von Gestecken, Blumensträußen und Grabbeigaben sowie Pflanzschalen und Steckvasen auf dieser Grabstätte nicht gestattet ist”. Doch diese Vorschrift wird anscheinend schnell vergessen oder bewusst ignoriert. Das Problem: Jeder Grabschmuck erschwert die Arbeit der Friedhofsgärtner, zum Beispiel das Mähen.

„Die Einhaltung dieser Regelungen wird von den weiteren Nutzern dieser Grabfelder von der Friedhofsleitung auch erwartet“, erläutert der Sprecher des Friedhofsausschusses. „Darum haben sie sich ja für diese Grabform entschieden. Diese äussern uns gegenüber auch ihren Unmut, dass sich an die Regeln nicht gehalten wird. Deshalb haben wir in der Vergangenheit für einen begrenzten Zeitraum durch Schilder nochmal auf diese Vertragsregelung hingewiesen.“

Abgeräumte Grabbeigaben werden aufbewahrt

Doch je länger der Aufruf zurückliegt, desto mehr Grabgestecke liegen wieder auf oder an den Grabsteinen. Um diesem Wildwuchs gegenzusteuern, lässt die Friedhofsverwaltung alle paar Jahre die nicht genehmigten Grabbeigaben räumen. Und wo bleiben die Blumentöpfe, Engelsfiguren und Co?  Werner Ballendat: „Die eingesammelten Grabbeigaben werden dann für einen bestimmten Zeitraum von uns – nach Grabfeldern getrennt – aufbewahrt und können von den Grabnutzern wieder abgeholt werden, was vereinzelt durchaus auch geschieht.“

Im benachbarten Pinneberg wird das Phänomen ebenfalls beobachtet, aber man habe die Sache „gut im Griff“. Philipp Dickersbach, Sprecher der Stadtverwaltung, schreibt auf Anfrage, „dass die Nutzungsberechtigten meistens gut informiert sind und sich in der Regel an die Vorgaben halten.“ Verwandte und Freunde würden allerdings häufig „nichts von den Vorgaben wissen“. Die Mitarbeiter in Pinneberg entfernen die Sachen und händigen sie auf Anfrage wieder aus.

Dieser Bericht war informativ für Sie und hat Ihnen gefallen? Dann klicken Sie hier und unterstützen Sie Lokaljournalismus für Wedel und Umgebung.

ANZEIGE
ANZEIGE
Teilen Sie den Beitrag