Doppel-Sieg: Stadt Wedel bekommt vor Gericht zwei Mal Recht
Klagen gegen die Abwahl Gernot Kasers und die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl scheitern vorm Verwaltungsgericht
27. Januar 2026
Michael Rahn

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Rechtsanwalt Arno Witt, hier mit Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto, vertritt die Stadt Wedel bei der Klage des Ex-Bürgermeisters Gernot Kaser gegen die Rechtmäßigkeit seiner Abwahl.
Vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig ist am heutigen Dienstag gleich zwei Mal über Entscheidungen verhandelt worden, die für die Stadt Wedel wichtig sind: die Abwahl des alten Bürgermeisteres und die Neuwahl der seit Februar amtierenden Verwaltungschefin. In beiden Verfahren (Az. 6 A 123/25, 6 A 171/25) erhielt Wedel beziehungsweise das Land als kommunale Aufsichtsbehörde uneingeschränkt Recht.

Die 6. Kammer des schleswig-holstinischen Verwaltungsgerichts und Vorsitz von Richterin Katharina Gienke beschäftigte sich mit beiden Fällen, in denen es um die Bürgermeisterwahl in Wedel ging
Die Klage des im vorigen abgewählten Bürgermeisters Gernot Kaser wurde gar nicht erst zugelassen. Und auch der Vorwurf, die heutige Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto habe im Wahlkampf gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, wurde abgewiesen. In beiden Fällen hatten sich die Kläger einen starken Anwalt zur Seite genommen: Trutz Graf Kerssenbrock, der 1987 in der Barschel-Affäre bekannt geworden war. Doch auch er konnte die Richter nicht überzeugen.
Die Anspannung bei Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto und Wedels Erster Stadträtin Claudia Friederich war vor der Entscheidung des Kammergerichts groß. Nach der Verkündung fielen sich beide in die Arme. Wedels Bürgermeisterin: „Ich bin erleichtert.“
Anwalt Graf Kerssenbrock vertritt Klägerin
Die Wedeler Bürgerin und Professorin Ilona Wistuba hatte gegen die Entscheidung des Kommunalaufsicht des Innenministeriums, die Wahl von Julia Fisauli-Aalto anzuerkennen, Klage eingereicht. Der seit Februar 2025 amtierenden Bürgermeisterin warf die Professorin vor, im Wahlkampf ihre Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Julia Fisauli-Aalto hatte für den abgewählten Bürgermeister Gernot Kaser bereits vorher kommissarisch die Verwaltungsleitung übernommen. Die Klägerin argumentierte: Julia Fisauli-Aalto habe „über Wochen und über mehrere amtliche Kanäle“ ihre Rolle als kommissarische Chefin im Rathaus ausgenutzt. Damit habe sie sich quasi konkurrenzlos ein positives Profil bei den Wählern geschaffen.

Rechtsanwalt Trutz Graf von Kerssenbrock vertritt Professorin Ilona Wistuba bei ihrer Klage gegen die Kommunalaufsicht des Landes, weil die den Ablauf der Bürgermeisterwahl in Wedel als rechtmäßig eingestuft hatte.
Professorin und Anwalt beriefen sich auf einen Fall aus Bad Gandersheim in Niedersachsen. Dort hatte eine amtierende Bürgermeisterin „Gespräche über den Gartenzaun“ und damit laut Kläger amtlich eingebettete Informationsgespräche für die Wiederwahl ausgenutzt. Das niedersächsische Verwaltungsgericht beurteilte das als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Die Wahl musste wiederholt werden. In Wedel habe Julia Fisauli-Aalto unter anderem mit den Aktionen Schnackbank und Vorlesestunde „ohne zwingenden Verwaltungsanlass“ vergleichbar gehandelt. Die Klägerin betonte, dass das Ziel ihrer Klage „nicht politisch“ zu werten sei. Sie diene einzig dem „Schutz der Integrität des Wahlverfahrens“.
Julia Fisauli-Aalto: „Die Vorwürfe treffen mich zutiefst“
Julia Fisauli-Aalto, die zu dem Verfahren von Gerichtsseite beigeordnet wurde, argumentierte: Sie habe in einer für die Stadt Wedel schwierigen Situation nur versucht, die Verwaltung am Laufen zu halten und wieder ruhiges Arbeit im Rathaus zu ermöglichen. Die öffentlich vorgetragenen Vorwürfe „treffen mich zutiefst in meinem Verständnis von fairem und integrem politischen Handeln“.
Die Bürgermeisterin argumentierte vor Gericht: „Gerade in der schwierigen Übergangsphase nach der Abwahl des vorherigen Amtsinhabers und in der Wahlkampfphase wusste ich, dass ich einen schmalen Grat gehen musste.“ Sie habe sich deshalb laufend mit dem Justiziariat und der Kommunalaufsicht abgestimmt. Das anerkannte auch das Gericht, sodass die Entscheidung klar für die ohnehin eindeutige Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landes ausfiel, dass die Wahl von Julia Fisauli-Aalto gültig bleibt. „Auch in einer Gesamtschau aller Veranstaltungen könne ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot nicht festgestellt werden“, heißt es in einer Erklärung der 6. Kammer.
Keine Chance auf eine Klage bekommt zudem Amtsvorgänger Gernot Kaser. Er hätte unmittelbar nach der Abwahl Einspruch erheben müsse. Dieser Zeitpunkt sei versäumt worden, sagte die Richterin. Er habe erst die Klage gegen sich abwarten wollen, argumentierte Kaser – damit verstrich aber der richtige Zeitpunkt, um sich juristisch zu wehren.
Die Urteile (Az. 6 A 123/25, 6 A 171/25) sind mit der Verkündung am Dienstag allerdings eventuell noch nicht rechtskräftig. Die jeweiligen Kläger müssten binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht beantragen. Ob das OVG dieser Zulassung zustimmt, ist ungewiss. (Jörg Frenzel, Michael Rahn)
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