Syrische Näher: Gut integriert – aber ohne klare Perspektive
Unternehmer Benjamin Bernhardt kämpft für zwei Mitarbeiter
13. Februar 2026
Jörg Frenzel

SEC Syrische näher (16)(1)
Auf Reshid Aljouma (vorn links) und Hussein Alrahil wollen Geschäftsführer Benjamin Bernhardt (stehend rechts) und Piotr Drabczyk, Leiter der Materialwirtschaft, nicht verzichten.
Zwei syrische Mitarbeiter arbeiten seit einiger Zeit in der Näherei bei Bernhardt Apparatebau GmbH u. Co. KG in Holm. Hussein Alrahil und Reshid Aljouma flohen aus Aleppo in die Bundesrepublik. Sie haben sich nach Einschätzung des Unternehmens gut in den Arbeitsalltag integriert. Sie fahren täglich eine Stunde von ihrer Unterkunft in Norderstedt aus mit dem Bus nach Holm, um bei der Firma Bernhardt Apparatebau zu arbeiten. Als spezialisierte Näher sind sie in dem Unternehmen, das Rettungswesten herstellt, heiß begehrt, weil es in Deutschland kaum noch Leute gibt, die diesen Beruf ausüben.
Die beiden Flüchtlinge aus Syrien setzen ihre Fertigkeiten ein, um Rettungswesten der Marke Secumar zu produzieren – unter anderem auch für Einsatzkräfte der Marine. Sie sind freundlich und beliebt bei den Kollegen, verbessern nebenbei ihr Deutsch, sorgen für ihren eigenen Lebensunterhalt und fahren nach der Schicht wieder eine Stunde nach Norderstedt zurück, um am nächsten Tag wieder pünktlich in Holm einzutreffen. Geschäftsführer Benjamin Bernhardt: „Beide haben sich fachlich und im Team gut etabliert und sind heute fest in unsere Abläufe eingebunden.“ Und doch: Beiden droht die Abschiebung.
In der Firma heiß begehrt, aber Asylantrag abgelehnt

Gewissenhaft arbeitet Hussein Alrahil am Schweißautomaten, um wasserdichte Schutzanzüge herzustellen
Hussein Alrahil erfüllt seit dem vorigen Jahr seine hoch anspruchsvollen Aufgaben in der Näherei, dem zentralen Bestandteil der sicherheitsrelevanten Wertschöpfungskette von Secumar. Anfang Dezember vorigen Jahres erhielt er einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Darin werden Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz nicht zuerkannt, der Asylantrag abgelehnt und die Ausreise innerhalb von 30 Tagen nach Zugang angeordnet. Reshid Aljouma droht dasselbe Schicksal.
Der Hintergrund liegt in der geltenden Gesetzeslage. „Wir brauchen dringend solche Fachkräfte, für die wir seit Jahren keine geeigneten Mitarbeiter auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden – und dass die beiden das sind, beweisen sie täglich in der Produktion“, berichtet Benjamin Bernhardt, „doch entsprechend den Gesetzen werden sie nicht als solche Fachkräfte anerkannt, weil sie auf dem Papier keinen entsprechenden Ausbildungsabschluss vorlegen können.
Problem: Im Ausland erworbene Qualifikation wird nicht anerkannt
Der Geschäftsführer verweist darauf, dass die im Ausland erworbenen Qualifikationen nach geltendem Recht nicht als gleichwertig anerkannt werden. Damit gelten sie nicht als Fachkräfte im Sinne des Aufenthaltsrechts, die eben abgeschoben werden können.“ Dabei leisteten die beiden Syrer „handwerklich anspruchsvolle industrielle Näharbeiten, die heute bei uns kaum noch ausgebildet werden“, so der Geschäftsführer. Und weiter: „Entsprechend schwierig ist es für uns, qualifizierte Mitarbeiter zu finden.“
Die Konsequenz: Würden die beiden Deutschland und damit das Unternehmen verlassen müssen, sänke laut Bernhardt die Fertigungskapazität für ein spezielles Projekt für den Bund von derzeit 100 Prozent auf etwa 40 Prozent. Die vollständige Auslieferung der zugesagten Mengen an das Bundeswehrbekleidungsmanagement verschöbe sich voraussichtlich um etwa ein Jahr. Bernhardt: „Wir geraten in die Lage, einen bestehenden Rahmenvertrag nicht vertragsgemäß erfüllen zu können, obwohl die organisatorischen und materiellen Voraussetzungen im Unternehmen vorhanden sind – es drohen Vertragsstrafen.“
„Beide stehen für gelungene Integration durch Erwerbstätigkeit“

Meisterlich an der Maschine; Reshid Aljouma im Einsatz bei der Herstellung von Komponenten für Rettungswesten.
Aber der Unternehmer sieht noch weitere, übergeordnete Aspekte: „Beide Mitarbeiter stehen für gelungene Integration durch Erwerbstätigkeit. Sie arbeiten regulär, sind in Betrieb und Umfeld eingebunden und leisten ihren Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Wenn sich für solche Personen trotz Integration und Arbeit keine Aufenthaltsperspektive ergibt, entsteht bei anderen Geflüchteten der Eindruck, dass legale Arbeit nicht honoriert wird. Das steht im Widerspruch zu den Zielen einer auf Integration und Arbeitsmarktteilhabe ausgerichteten Politik.“
In seiner Not wandte sich der Geschäftsführer an die Bundestagsabgeordneten Ralf Stegner (SPD) und Daniel Kölbl (CDU), die beide von Firmenbesuchen um die Bedeutung des Unternehmens wissen, das Rettungswesten und Schutzanzüge unter anderem für Feuerwehren, Polizei und Bundeswehr herstellt. „Beide haben unmittelbar reagiert und uns schnell geholfen. Herr Kölbl hat uns konkrete Ansprechpartner bei den Behörden benannt“, so Benjamin Bernhardt.
Klage sorgt für „aufschiebende Wirkung“
Mit den zuständigen Stellen arbeite man sehr vertrauensvoll zusammen, betont Bernhardt. Sie hätten das Unternehmen auf die Regelungen hingewiesen und dargelegt, dass in dem konkreten Fall der Klageweg die einzige Möglichkeit sei. Diese Klageeinreichung ist im Fall Hussein Alrahil erfolgt und sorgt nun für eine aufschiebende Wirkung in dem Verfahren.
Der Geschäftsführer unterstrich ausdrücklich, dass es keinen Konflikt mit den Behörden gebe. Das eigentliche Problem seien die gesetzlichen Vorgaben. „Hier fehlt einfach die Passung zwischen geltendem Aufenthaltsrecht und der Realität des Arbeitsmarktes.“ Bernhardt setzt nun auf die Politik, damit die bestehenden Regelungen im Sinne der Betroffenen – und der Unternehmen – sachgerecht weiterentwickelt werden. Mit seiner Hoffnung ist er nicht allein: „Im Unternehmen hofft man auf eine sachliche Lösung.“
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