Stadtwerke warnen vor Neppern

Postwurfsendungen mit irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber: "Keine voreiligen Entscheidungen treffen"!

Published17. September 2026

AuthorJörg Frenzel

mann am Schreibtisch

STW Jörn Peter Maurer (1)

Stadtwerke-Geschäftsführer Jörn Peter Maurer: "Hier wird gezielt mit der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet“

Viele Haushalte in Wedel haben derzeit mysteriöse Schreiben in ihren Briefkästen. Die Stadtwerke Wedel warnen vor diesen Postwurfsendungen, die nach Angaben des kommunalen Versorgers in die Irre führen.

„Absender sind die DMG Deutsche Messwesen GmbH sowie die Metrify Smart Metering GmbH. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck und setzen die Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihre Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen“, teilten die Stadtwerke mit.

Das Unternehmen stellt klar: „Es besteht keinerlei geschäftliche oder vertragliche Beziehung zu diesem
Unternehmen. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, möglicherweise unseriöser Nessstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Wedel oder des Gesetzgebers.“

„Hier wird gezielt mit der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet“, sagt Jörn Peter Maurer, Geschäftsführer der Stadtwerke Wedel. „Wer ein solches Schreiben erhält, sollte auf keinen Fall handeln. Offizielle Informationen zum Zählertausch erhalten unsere Kunden ausschließlich direkt von uns.“

Die Stadtwerke Wedel seien der zuständige Ansprechpartner – gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Firma der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im Stadtgebiet. Das bedeute: Alle offiziellen Schreiben und Informationen zum Zählertausch kommen direkt von den Stadtwerken Wedel – niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.

Die Stadtwerke gehen in diesem Zusammenhang auf immer wieder gestellte Themen ein:

Wann ist der Einbau eines Smart Meters Pflicht?

Ein Nachweis des Einbaus eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh,
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in
    Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG),
  • bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen).

Für alle anderen Haushalte bestehe derzeit keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.

Klare Preise – keine versteckten Kosten

„Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern lassen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzlich festgelegt“, so die Stadtwerke.

Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Wedel gelten:

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): (brutto, gesetzlich gedeckelt) 25,00 Euro pro Jahr
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
  • Beim regulären Zählertausch durch die Stadtwerke Wedel entstehen, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben, keine anfallenden Kosten.

„Wir kennen diese Art von Geschäftspraktiken leider nur zu gut“, so Maurer. „Ob falsche Mitarbeiter an der Haustür, betrügerische Anrufe oder nun irreführende Postwurfsendungen – unsere Kunden sollten stets wachsam sein und sich im Zweifel direkt bei uns melden. Wir helfen gerne weiter.“

Verunsicherte Kundinnen und Kunden können sich telefonisch an den Kundenservice der Stadtwerke Wedel unter der Rufnummer 04103-805 101 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-wedel.de wenden.

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