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Haftung für Cyberrisiken – Wedeler Experte gibt Auskunft

Versicherungsmakler Christian Fuchs weist auf oft unterschätzte Gefahren hin

Published28. April 2026

AuthorRedaktion Wedel-Klartext

Mann im Profil

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Christian Fuchs: Handwerker haften auch für digitale Schwachstellen

Hacker-Attacken sind an der Tagesordnung. Keine Firma, keine Behörde kann sich so richtig sicher fühlen. Ob „einfache“ Kriminelle, die Unternehmensdaten verschlüsseln und – wenn überhaupt – nur gegen Lösegeld frei geben oder ob fremdstaatliche Akteure, die den hybriden Krieg auf Deutschlands Server tragen, die Angriffe nehmen zu. Sogar mit KI-Unterstützung gehen die Gangster in die Offensive. „Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich zum einen technisch gegen solche Cyberrisiken zu schützen und sich zum anderen möglichst finanziell abzusichern, wenn Angriffe doch erfolgreich sein sollten“, sagt Christian Fuchs, Wedeler Versicherungsmakler, der sich intensiv mit der Materie beschäftigt hat.

Neue EU-Richtlinie

„Das ist umso ratsamer, da die EU eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (PLD) beschlossen hat“, so Fuchs, “denn sie bringt eine umfassende Neuausrichtung des Haftungsrechts in der Europäischen Union.“  Erstmals würden in dieser Vorschrift auch Software, digitale Systeme und künstliche Intelligenz als Produkte im haftungsrechtlichen Sinn definiert. Fuchs: „Im Klartext heißt das: Hersteller, Entwickler und Händler haften künftig auch für Fehler in digitalen Komponenten, ausbleibende Sicherheits-Updates oder unzureichende Cybersecurity.“

Sowohl für Unternehmen als auch für Versicherer bedeute dies einen regelrechten Paradigmenwechsel: Denn Cyberrisiken, Softwarefehler und Datenverluste werden zu haftungsrelevanten Risiken, die in bestehende Versicherungsprogramme integriert werden müssen. Christian Fuchs zeigt die Konsequenz auf: „Klassische Trennungen zwischen Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflicht verschwimmen zunehmend.“

Elektriker haftet nicht nur für Leitungen sondern auch für Software

Fuchs nennt ein Beispiel: „Der Elektriker oder SHK-Betrieb haftet künftig nicht nur für falsch verlegte Leitungen oder fehlerhafte Montage, sondern auch dann in voller Höhe, wenn in der eingebauten smarten Technik eine Sicherheitslücke steckt oder notwendige Updates ausbleiben und dadurch beim Kunden ein Schaden entsteht.“

In der Praxis bedeutet: „Installiert ein Wedeler Elektro- oder SHK-Betrieb bei einem Kunden eine smarte Heizungs- oder Gebäudesteuerung ein und führt eine Sicherheitslücke in der Software später zu einem Ausfall oder sogar zu einem Wasserschaden, kann die Haftungsfrage deutlich weiter reichen als früher.“  Denn digitale Komponenten, fehlende Sicherheits-Updates und Cybersecurity-Mängel rücken durch die neue Rechtslage stärker in den Mittelpunkt. Fazit für Handwerksunternehmen: Nicht nur Material- und Montagefehler, sondern auch digitale Schwachstellen der verbauten Systeme können zum Haftungsproblem werden.

Deckungskonzepte prüfen

Der Experten-Tipp von Christian Fuchs: „Unternehmer und auch Freiberufler sollten deshalb ihre Versicherungsmakler oder Versicherer sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Deckungskonzepte die neuen Anforderungen der PLD erfüllen.“ Das gelte insbesondere auch hinsichtlich psychischer und digitaler Schäden. Fuchs: „Die Reform markiert den Übergang von der analogen Produkthaftung zur digitalen Verantwortungsordnung – mit weitreichenden Folgen für Haftung, Compliance und Versicherungsschutz in ganz Europa. Falls das nicht beachtet wird und Schaden eintritt, kann es für alle ein böses Erwachen geben.“

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