Ohrfeige für Wedels Verwaltung
11. März 2026
Jörg Frenzel
Ein „Ausfertigungschaos“ herrschte in der Wedeler Stadtverwaltung. Das haben die Bediensteten im Rathaus jetzt schriftlich bekommen. Und zwar nicht von irgendwem, sondern vom schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht. Was für eine schallende Ohrfeige!
Zwar sind die zuständigen Führungskräfte von einst nicht mehr im Amt. Bürgermeister Gernot Kaser ist abgewählt und durch Julia Fisauli-Aalto ersetzt. Der ehemalige Fachbereichsleiter Innerer Service, Jörg Amelung, ist in Pension und Erste Stadträtin Claudia Friedrich hat seinen Job übernommen. Doch es ist ja nicht allein die Chefetage. Die Führungskräfte werden kaum selbst diese Gebührensatzung zusammengestümpert haben, die auch inhaltlich in mehreren Punkten rechtswidrig ist. Im Anschluss wurde sie dann von anderen „kontrolliert“ und abgesegnet und dann der Ratsversammlung vorgelegt.
Die ehrenamtlichen Ratsherren und -frauen haben sich dann auf die Vorlagen der Profis verlassen, die keine waren. Der größte Schaden für Wedel liegt deshalb nicht darin, dass vielleicht zu Unrecht erhobene Gebühren zurückgezahlt werden müssen und wieder mehr Arbeit durch das Erstellen einer gerichtsfesten Satzung auf den Rat zukommt.
Das Schlimmste ist vielmehr, dass sich die Kommunalpolitikerinnen und -politiker überlegen müssen, ob sie sich noch auf die „Expertise“ der hauptamtlichen Verwalterinnen und Verwalter verlassen dürfen. Dieses Gerichtsurteil ist wie ein Meteoriteneinschlag auf das Vertrauen, das die Ehrenamtler zu den Hauptamtlern haben müssen, die sich in Verwaltungsregeln und Gesetzen auskennen sollten.
Und die ganz skeptischen Volksvertreterinnen und -vertreter werden sich fragen, ob dies ein Einzelfall ist oder ob ihnen auch auf anderen Gebieten – beispielsweise bei der Stadtplanung – erzählt wird „im Himmel ist Jahrmarkt“. Ist Vertrauen da, wenn wie ganz aktuell die Verwaltung bei der Standortsuche für die Elbschule Grundstücke „begründet“ ausschließt, während externe Experten dies komplett anders sehen? Oder bei der Behauptung, dass sich Personalkosten im Rathaus nicht einschränkungslos stärker senken lassen, als um zwei Prozent?
Eine striktere Führung der Verwaltung durch die Kommunalpolitik erscheint da offenbar geboten.
Kommentar zu: „Oberverwaltungsgericht kippt Wedels Straßenreinigungs-Gebührensatzung“


