Der Unterschied zwischen Senf und Bürgermeistern
28. Januar 2026
Jörg Frenzel
Kommentar zum Bericht Doppel-Sieg: Stadt Wedel bekommt vor Gericht zwei Mal Recht
Die Klägerin Prof. Dr. Ilona Wistuba ist Betriebswirtin und präsentierte dem Verwaltungsgericht eine brillante Einlassung über die psychologischen Folgen eines nachhaltigen Marketings. So eins habe ihrer Meinung nach Julia Fisauli-Aalto an den Tag gelegt, um die Bürgermeisterwahl zu gewinnen. Schon lange vor der „heißen Phase des Wahlkampfs“ sei sie in den Medien dauerpräsent gewesen. Sinngemäß: Bei (zu) vielen Veranstaltungen und Aktionen der Stadt sei die als Stellvertreterin des abgewählten Bürgermeisters fungierende Fisauli dabei gewesen und habe sich ins gute Licht setzen können. So habe die Stadt die Neutralität verletzt. So sei im Wahlkampf ein uneinholbarer Bekanntheitsvorsprung entstanden. Dr. Wistuba machte es an einem Beispiel aus der Wirtschaft deutlich: Wenn eine Firma einen Senf oder eine Barbecue-Soße auf den Markt bringe und gut bewerbe, seien Firmen mit den gleichen Produkten, die aber erst vier Monate später mit der Werbung beginnen, ziemlich chancenlos.
Mit ihren Einschätzungen, dass Menschen Bekanntes eher favorisieren – gleich ob Senf oder Bürgermeister – hat die kluge Frau zweifellos Recht. Allein: Zwischen Senf und Bürgermeistern gibt es einen Unterschied. Ein Bürgermeister im Amt oder eine amtierende Vertreterin müssen den Job eines Bürgermeisters ja irgendwie machen. Dabei ist es einerlei, ob eine Wahl ansteht oder nicht. Dazu gehört eben auch das Repräsentieren und Sich-von-Medien-Fotografieren-lassen. Und wenn man nicht gerade bei einer Boots-Taufe der Feuerwehr schreit „Und wählt mich dann alle im Herbst!“, hat die Kandidatin laut Gericht keinen Fehler gemacht. Als oberste Chefin der Feuerwehr ist sie halt zuständig für deren Schiffs-Taufen. Die Möglichkeit, sich neben dem neuen Boot dann auch freundlich knipsen zu lassen, fällt unter „Amtsbonus“.
Folgt man Dr. Wistuba, dass es so einen sich entwickelnden Bekanntheits-Vorsprung nicht geben dürfe – ja, was machen dann alle regulären Amtsinhaber in Wahlkampfzeiten? Sollen sie über Monate – oder wie lange eigentlich? – ins Kloster gehen, um ja keine Arbeits-Fotos entstehen zu lassen? Und dürfen sie erst gemeinsam mit ihren Wettbewerbern in der heißen Wahlkampfzeit ein paar Wochen vor dem Votum wieder ans Licht krabbeln?
Amts-Inhaber oder -Ausüber haben fast immer einen Bekanntheitsvorsprung, von dem sie profitieren. Geht kaum anders. Manchmal aber schon, wie bei durch die Niederlage des ehemaligen Bürgermeisters Niels Schmidt gegen den damals relativ unbekannten Wettbewerber Gernot Kaser belegt ist.
Apropos Gernot Kaser: Ja, vielleicht, nein: sogar bestimmt! Er hat persönlich gelitten unter der Abwahl und den spät eingestellten Disziplinar- und Strafverfahren. Seine Frau habe zwei Arbeitsplätze verloren. Das ist schlimm, weil man in einer Ehe vielleicht gemeinsam mit dem Partner finanziell haften muss, es aber moralisch nicht müssen sollte. Aber Menschen sind leider fies und neigen zu Sippen- und Gruppenhaft.
Aber gerade dann muss man doch aufpassen wie ein Schießhund, dass man alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft wie beispielsweise den jetzt fehlenden Einspruch nach § 38 GKWG und Fristen wahrt. Nur so kann man sich gegen vermeintlich erlittenes Unrecht wehren. Rund elf Monate verstreichen zu lassen, um dann gewissermaßen wie Kai aus der Kiste zu kommen und zu sagen „Jetzt reiche ich mal Klage ein“, klappt dann nicht. Da ist es dann, wie Michael Schanze einst sonnabendlich sagte: „Eins, zwei drei – Chance vorbei. Ob ihr Recht habt oder nicht, zeigt euch jetzt das Licht!“ Oder im wahren Leben: das Gericht. (Jörg Frenzel)


